Was ist das Regionalbudget?

Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien 2024 (Regionalbudget)

Die LEADER- Region Nordlippe beabsichtigt erneut Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz des Bundes zu fördern. Vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold für das Jahr 2024 sollen dann ausgewählte Kleinprojekte gefördert werden. Dabei können maximal 20.000 Euro als förderfähige Gesamtkosten bei einem Fördersatz von 80% angerechnet werden, d. h. pro Projekt können höchstens 16.000 Euro Förderung beantragt werden.

Die Projekte müssen einer Maßnahme aus dem Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zugeordnet werden können. Sie müssen bis zum 15.12.2024 umgesetzt werden.

Laut Richtlinie sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden. Gefördert werden regionale Kleinprojekte in LEADER, die der Umsetzung der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie der Region und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans dienen. Allgemeiner Zweck des Förderbereichs 1 des GAK-Rahmenplans ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- , Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Dabei sind

  • die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • die demographische Entwicklung sowie
  • die Digitalisierung


zu berücksichtigen.

Zudem müssen die Projekte den Entwicklungszielen der Region Nordlippe entsprechen, die in der Regionalen Entwicklungsstrategie Nordlippe 2023-2027 festgelegt wurden.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine als auch Kommunen und Privatpersonen, sofern durch das Projekt ein öffentlich wirksamer Beitrag geleistet wird.

Beispiel: Treffpunkt vor der Turnhalle Bösingfeld, Regionalbudget 2022. Foto: LAG

Alle Projekte werden von der LAG einheitlich durch eine Projektauswahlmatrix (Anlage 3) bepunktet. Der erweiterte Vorstand der LAG Nordlippe e.V. als Projektauswahlgremium ist für die Bewertung und schließlich die Auswahl der Projekte zuständig.

Die LAG Nordlippe e.V. schließt aufgrund von mehrfacher Förderung in den vergangenen Jahren die Förderung von Verkaufsautomaten aus, da diese Projekte für die Region nicht mehr als innovativ angesehen werden können. Ebenfalls sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (insbesondere Maßnahmen in Trägerschaft von Unternehmen) sowie Maßnahmen, die beihilferechtliche Relevanz aufweisen, nicht zuwendungsfähig. Auch Projekte, die rein vereinsinterne Zwecke betreffen, können nicht gefördert werden.

Um dem Verein eine einheitliche Basis für die Entscheidungen geben zu können, müssen die möglichen Projektträger für Ihre Bewerbung eine Projektskizze (Anlage 1) sowie einen Kostenplan (Anlage 2) ausfüllen, aus der die wesentlichen Informationen und Zielrichtungen für die Projekte hervorgehen sollen.

Alle Projektträger, die sich im Rahmen des Regionalbudget 2024 um Förderung bewerben möchten, müssen bis zum 30. Juni 2024 die ausgefüllte Projektskizze und den Kostenplan (Anlage 1 und 2) für das Projekt an das Regionalmanagement der LAG Nordlippe e.V., Energiepark 2, 32694 Dörentrup oder per E-Mail an info[at]nordlippe.net senden!

Interessierte können sich bei Fragen zum Antragsverfahren oder zum Regionalbudget allgemein an das Regionalmanagement der Region Nordlippe, Frau Baller (Tel. 05231/ 621159, Mail: k.baller[at]nordlippe.net) wenden.


Im Folgenden finden Sie die o.g. Informationen noch einmal als Link zum Download:

Durch Mittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beteiligung der Region Nordlippe, konnten in den Jahren 2019-2023 bereits zahlreiche Kleinprojekte realisiert werden.