Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien 2025 (Regionalbudget)
Die LEADER- Region Nordlippe beabsichtigt erneut Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz des Bundes zu fördern. Vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold für das Jahr 2025 sollen dann ausgewählte Kleinprojekte gefördert werden. Dabei können maximal 20.000 Euro als förderfähige Gesamtkosten bei einem Fördersatz von 80% angerechnet werden, d. h. pro Projekt können höchstens 16.000 Euro Förderung beantragt werden.
Die Projekte müssen einer Maßnahme aus dem Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zugeordnet werden können. Sie müssen bis zum 15.12.2025 umgesetzt werden.
Laut Richtlinie werden regionale Kleinprojekte in LEADER-Regionen gefördert, die der Umsetzung der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie der Region und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans dienen. Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- , Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Dabei sind
- die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- die demographische Entwicklung sowie
- die Digitalisierung
zu berücksichtigen.
Zudem müssen die Projekte den Entwicklungszielen der Region Nordlippe entsprechen, die in der Regionalen Entwicklungsstrategie Nordlippe 2023-2027 festgelegt wurden und öffentlich zugänglich sein oder einen signifikanten öffentlichen Nutzen abbilden.
Antragsberechtigt sind sowohl gemeinnützige Vereine als auch Kommunen und andere öffentliche Träger sowie Privatpersonen, sofern durch das Projekt ein öffentlich wirksamer Beitrag geleistet wird.

Alle Projekte werden von der LAG einheitlich durch eine Projektauswahlmatrix (Anlage 3) bepunktet. Der erweiterte Vorstand der LAG Nordlippe e.V. als Projektauswahlgremium ist für die Bewertung und schließlich die Auswahl der Projekte zuständig.
Um der LAG eine einheitliche Basis für die Entscheidungen geben zu können, müssen die möglichen Projektträger für Ihre Bewerbung eine Projektskizze (Anlage 1) sowie einen Kostenplan (Anlage 2) ausfüllen, aus der die wesentlichen Informationen und Zielrichtungen für die Projekte hervorgehen sollen.
Alle Projektträger, die sich im Rahmen des Regionalbudget 2025 um Förderung bewerben möchten, müssen bis zum 21. Mai 2025 die ausgefüllte Projektskizze und den Kostenplan (Anlage 1 und 2) für das Projekt an das Regionalmanagement der LAG Nordlippe e.V., Energiepark 2, 32694 Dörentrup oder per E-Mail an info[at]nordlippe.net senden!
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf, Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb und Unterhaltung
- Personalleistungen und einzelbetriebliche Beratung
- Beträge der Umsatzsteuer, soweit sie erstattungsfähig sind
- Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie die Förderung von Unternehmen
- alle Ausgaben für Kleinmaßnahmen, welche die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen
Beihilfe erfüllen - Maßnahmen zum reinen Eigennutz der Antragsteller
- Maßnahmen in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen
- solitäre Förderungen energetischer Maßnahmen sowie
- Energiegewinnungsanlagen
Die LAG Nordlippe e.V. schließt außerdem aufgrund von mehrfacher Förderung in den vergangenen Jahren die Förderung von Verkaufsautomaten aus, da diese Projekte für die Region nicht mehr als innovativ angesehen werden können. Projekte, die rein vereinsinterne Zwecke betreffen, können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, bzw. einen öffentlichen Nutzen darstellen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren, d.h. der Projektträger geht zunächst in Vorleistung. Zur Finanzierung des nötigen Eigenanteils in Höhe von 20% sind keine zweckgebundenen Spenden oder Doppelförderungen erlaubt.
Interessierte können sich bei Fragen zum Antragsverfahren oder zum Regionalbudget allgemein an das Regionalmanagement der Region Nordlippe, Frau Baller (Tel. 05231/ 621159, Mail: k.baller[at]nordlippe.net) wenden.
Im Folgenden finden Sie die o.g. Informationen noch einmal als Link zum Download:
Durch Mittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Beteiligung der Region Nordlippe, konnten in den Jahren 2019-2023 bereits zahlreiche Kleinprojekte realisiert werden.